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Schulordnung

Vorbemerkung

Im Burg-Gymnasium treffen täglich viele Menschen zusammen. Wir wollen, dass...

  • sich alle wohlfühlen können,
  • ein ungestörter Umgang miteinander möglich ist,
  • alle ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können und
  • eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und der Rücksichtnahme herrscht.

Den Rahmen hierfür sollen die folgenden Regeln der Schul- und Hausordnung schaffen.

1. Schulbereich

Der Schulbereich umfasst alle Schulgebäude und die Schulhöfe rund um das Burg-Gymnasium (einschließlich des Gehwegs der Straße »Hinter der Burg«).

Der Schulbereich darf von minderjährigen Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nicht verlassen werden.

Schulfremde (auch frühere Schülerinnen und Schüler) dürfen sich während der Unterrichts- und Pausenzeit nur mit Genehmigung der Schulleitung auf dem Schulgelände aufhalten.

2. Allgemeine Grundsätze

Für die allgemeine Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich ist die gesamte Schulgemeinschaft verantwortlich. Jeder trägt die Verpflichtung, Müll zu vermeiden und mit der Einrichtung und den Geräten der Schule pfleglich und achtsam umzugehen. Bei Beschädigungen haftet der Verursacher! Vandalismus wird zur Anzeige gebracht!

Rauchen ist laut Schulgesetz verboten. Damit gilt ein absolutes Rauchverbot auf dem Schulgelände. Grundsätzlich gilt auch ein striktes Alkoholverbot auf dem Schulgelände.

3. Öffnungszeiten

Ab 7:00 Uhr ist der Westeingang (Zugang Aufenthaltsraum) geöffnet.

Das gesamte Schulhaus wird um 7:30 Uhr geöffnet.

Der Schulbetrieb endet um 18:00 Uhr.

4. Verhalten im Schulhaus

  • Auf den Gängen und Treppen beim Gang in die Pause oder bei Klassenraumwechsel bitte rechts gehen. Die Treppen nicht blockieren! Nicht rennen!
  • Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrerin / eines Lehrers betreten werden.
  • Wenn die Lehrerin / der Lehrer zehn Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen ist, melden die Klassensprecher dies bitte dem Sekretariat.
  • In den Klassenzimmern und Fachräumen ist jede Klasse für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. Tische und Stühle dürfen nicht entfernt und müssen in der vorgefundenen Ordnung verlassen werden.
  • Die Klassenordner sorgen für Sauberkeit der Tafel und des Raumes an jedem Stundenende.
  • Am Unterrichtsende löschen die Ordner das Licht, schließen die Fenster und sorgen zusammen mit der Fachlehrerin / dem Fachlehrer dafür, dass aufgestuhlt wird.
  • Die Verwendung digitaler Endgeräte jeder Art ist in den Schulgebäuden verboten! Verstöße werden sanktioniert!
  • Fotografieren sowie Ton- und Videoaufnahmen sind während der Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände nicht zulässig.
  • Störende und gefährliche Gegenstände (z.B. Inline Skates, Messer, ...) dürfen nicht mitgebracht bzw. verwendet werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Lehrerin / der Lehrer, was störend ist.
  • In allen Schulgebäuden gilt ein absolutes Kaugummiverbot.

5. Pausen

In den großen Pausen müssen sich Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume verlassen. Diese werden von Fachlehrern abgeschlossen und von den Pausenaufsichten am Ende der Pause wieder geöffnet.

In der großen Pause halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 – 10 zur Erholung im Freien (Pausenbereich) auf, bei Regen in den Gängen des Erd- und Untergeschosses.

Den Anordnungen der Pausenordner, erkenntlich an ihren Ordnerbinden, ist Folge zu leisten. Sie unterstützen die aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer.

Die Fünf-Minuten-Pause ab der fünften Stunde dient dem Wechsel des Klassenraumes und der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Das Zimmer darf also nur zum Raumwechsel oder zum Gang auf die Toilette verlassen werden.

6. Unterrichtsversäumnisse

  • Kann eine Schülerin / ein Schüler aus unvorhersehbaren Gründen z.B. wegen Krankheit, die Schule nicht besuchen, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten - bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diese selbst - die Schule unverzüglich informieren. Zusätzlich muss spätestens am dritten Tag nach der fernmündlichen Entschuldigung eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
  • Muss sich eine Schülerin / ein Schüler während des Unterrichts abmelden, lässt sie / er die Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer einen Laufzettel unterschreiben. Dieser wird wie eine Entschuldigung behandelt und der Schule wieder vorgelegt.
  • Treten durch auffällig häufiges Fehlen Zweifel am Gesundheitszustand einer Schülerin / eines Schülers auf, so kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
  • Kann in der Oberstufe eine Klausur nicht mitgeschrieben werden, muss mit der Entschuldigung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

7. Beurlaubigung und Unterrichtsbefreiung

Der Schulbesuch ist gesetzlich vorgeschrieben. Beurlaubungen, auch vorher bekannte Termine für Arztbesuche usw., sind also nur in Ausnahmefällen möglich und spätestens am Vortag schriftlich zu beantragen:

  • beim Fachlehrerinnen und -lehrern für eine Unterrichtsstunde,
  • bei Klassenlehrerinnen bzw. -lehrern und Tutorinnen bzw. Tutoren für bis zu zwei aufeinanderfolgende Unterrichtstage,
  • beim Schulleiter für mehr als zwei Tage.
  • Ferienverlängernde Beurlaubungen sind in der Regel nicht möglich.

8. Haftung für Wertsachen der Schüler

  • Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule i.d.R. kein Eratz geleistet.
  • Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenständ mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.

Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:

  • Die Schüler müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein von der Schule beitgehaltenes Behältnis ablegen.
  • Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können.
  • Die Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.

Die vorgenannten Regelungen gelten für alle Klassenstufen.

9. Verhalten bei Unfällen und im Alarmfall

  • Unfälle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden, falls dort niemand erreichbar ist, bei jeder Lehrerin / jedem Lehrer oder dem Hausmeister.
  • Bei Alarm (Sirene mit Brandansage): Ruhe bewahren, Fenster schließen, gemeinsam das Klassenzimmer auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg (Fluchtwegschilder) verlassen, Tagebuch zur Kontrolle der Vollzähligkeit mitnehmen und ohne Hast den für das Zimmer vorgeschriebenen Sammelplatz aufsuchen.
  • Bei Amokalarm (Sirene mit Amokansage): Ruhe bewahren und den Anweisungen der Lehrkräfte/ der Einsatzleitung Folge leisten.


Diese Schulordnung tritt am 10.09.2018 in Kraft.
Hohloch, Schulleiter

Schul - und Hausordnung

Schul-_und_Hausordnung_ab_09-2018.pdf - 130,26 KB

Schul - und Hausordnung zum Druck als Broschüre

Schul-_und_Hausordnung_ab_09-2018_Broschuerenvariante.pdf - 130,5 KB

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