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Der VVS weist darauf hin, dass "Befreiungstatbestände" wie z.B. die "Drittkindregelung" für jedes Schuljahr bei den Abo-Centern bis zum 11. Juli gemeldet werden müssen (bis dahin muss der Antrag dort sein). Passiert dies fristgerecht, kann der Kostenanteil für das 3. Kind erlassen werden.

Der VVS weist darauf hin, dass "Befreiungstatbestände" wie z.B. die "Drittkindregelung" für jedes Schuljahr bei den Abo-Centern bis zum 11. Juli gemeldet werden müssen (bis dahin muss der Antrag dort sein). Passiert dies fristgerecht, kann der Kostenanteil für das 3. Kind erlassen werden. Ansonsten erlöschen die Befreiungen nach einem Schuljahr automatisch und der reguläre Kostenanteil wird ab September abgebucht.
Gem.§7 (2) der Satzung des Landratsamts sind die Kostenanteile nur für höchstens 2 Kinder einer Familie zu tragen, und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Kostenanteil. Das bedeutet, dass nicht automatisch das jüngste Kind befreit wird, sondern das "günstigste" Kind. Sind für alle 3 Kinder die Kostenanteile gleich hoch, sollte das älteste Kind befreit werden. Diese Vorgehensweise hat das Landratsamt auch nochmals ausdrücklich so bestätigt.
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